Mitgliedschaft
AufnahmeverfahrenDamen und Herren, die der Gesellschaft beizutreten wünschen, können sich beim Vorstand - zunächst formlos - um die Aufnahme bewerben.
Nach Beschluss des Vorstandes werden der Bewerberin / dem Bewerber die Aufnahmeunterlagen zugeschickt.
Der förmliche Aufnahmeantrag muss von zwei ordentlichen Mitgliedern unterstützt werden.
Nach Rücksendung der Unterlagen - unter Angabe der Personalien und Familiendaten- beschließt der Vorstand endgültig frühestmöglich über die Aufnahme.
Die Aufnahme wird der Bewerberin / dem Bewerber mitgeteilt und - spätestens bei der nächstfolgenden Mitgliederversammlung - den Mitgliedern bekanntgegeben.
Mitgliedsbeitrag und Eintrittsgeld
Für Neumitglieder beträgt das Eintrittsgeld 100,-- EUR (einmalige Zahlung).
Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 155,-- EUR, für außerordentliche Mitglieder ermäßigt er sich auf 40,-- EUR, Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Sonderregelung für junge Mitglieder:
Der Jahresbeitrag ermäßigt sich
für die Altergruppe von 18 bis 25 Jahren auf 50,-- EUR,
für die Altergruppe von 26 bis 35 Jahren auf 100,-- EUR.
Ein Eintrittgeld entfällt bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres.
Stand 01.04.2003
by DSC-Medien
